Beeskow

Dekmal des Monats Dezember: Beeskow

Auszeihnung „Unser Denkmal des Monats“ geht im Dezember an Beeskow

Die Arbeitsgemeinschaft Historische Stadtkerne bestehend aus 31 Kommunen im Land Brandenburg stellt alle ihre Aktivi­täten im Jubiläumsjahr 2022 unter das Jahresmotto „Kulturgut Alte Stadt – Altstadt genießen“.

Jeden Monat lädt eine Mitgliedsstadt zur Auszeichnungsveranstaltung „Unser Denkmal des Monats“ ein. Die ausgewählten Einzeldenkmale oder Ensembles machen in besonderer Weise die Vielfalt unserer kulturellen Tradition erlebbar und stärken die Verbundenheit der Bürger mit ihrer Stadt. Es werden Denkmale ausgezeichnet, die beispielhaft saniert wurden oder für besondere Herausforderungen der Erneuerung der historischen Stadtkerne stehen. Die Denkmale des Monats stehen beispielhaft für Orte des Genießens, zeigen (teils ehemalige) Produktionsorte von regionalen Produkten oder punkten mit einer hohen innerstädtischen Aufenthaltsqualität und laden zum Verweilen und Flanieren ein.

Denkmal des Monats - Beekow

Das siebenachsige Eckgebäude Markt 1 in Beeskow geht auf einen Kernbau aus dem 17. Jahrhundert zurück. Das gewinkelte Satteldach entstand aufgrund der Zusammenlegung zweier Gebäude Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Haus beherbergte Kaufleute und einen Uhrmacher und wurde zuletzt als Café genutzt. Die Sanierung wurde von 1993 bis 1995 durchgeführt.

Ihr Besuch

Informationen zu Ihrem Besuch

Datum 9. Dezember 2022

Ort Markt 1, 15848 Beeskow

Kontakt

AG Städte mit historischenn Stadtkernen des Landes Brandenburg

Tel. 0331 201 51 20
E-Mail
info@ag-historische-stadtkerne.de
Adresse Voltaireweg 4, 14469 Potsdam
Websites
www.ag-historische-stadtkerne.de
www.reiseland-brandenburg.de/stadtkerne
Instagram historischestadtkerne_bb

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Ihre Gesundheit und die unserer Partner:innen ist uns wichtig!

Bitte beachten Sie daher die jeweils aktuell geltenden Hygieneschutzmaßnahmen und informieren Sie sich vor Ihrem Besuch auf der Website des Veranstalters über mögliche Zugangsbeschränkungen. Wir empfehlen beim Besuch eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen und die allgemeinen Abstandsregeln einzuhalten.