Erklärung zur digitalen Barrierearmut

Die Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte bemüht sich, ihre Online-Angebote barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die Umsetzung der digitalen Barrierearmut ist die EU-Richtlinie 2016/2102 vom 26.10.2016 über den barrierearmen Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Stand der Umsetzung

Die vorliegende Erklärung zur digitalen Barrierearmut wurde zuletzt am 10.6.2024 überarbeitet und gilt für folgende Website: www.gesellschaft-kultur-geschichte.de
Die Überprüfung der Barrierearmut wurde durchgeführt von der oben aufgeführten Einrichtung. Die Erklärung basiert auf einer vorgenommenen Selbstbewertung.

Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierearm und erfüllt entsprechend noch nicht vollständig die Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.0 auf Konformitätsstufe AA.

Barrierefreie Bereiche

Alle Texte und Links sind kontrastreich gestaltet.

Alle Bilder und Grafiken sind mit einem Alternativ-Text versehen.

Alle Seiten und Webangebote können mit Maus und Tastatur bedient werden.

Eine logische Überschriftenstruktur ermöglicht es Menschen, die Screen-Reader nutzen, einfach zu navigieren.

Aussagekräftige Seitentitel vermitteln bereits am Anfang den Hauptinhalt einer aufgerufenen Seite.

Bereiche, die nur teilweise barrierearm sind

PDF-Dateien:
Nicht alle pdf-Dateien, die wir zum Download bereitstellen, wurden teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neugestaltet.

Externe Inhalte:
Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht zwingend barrierefrei.

Video- und Audiodateien:
Nicht bei allen Video- und Audiodateien stehen Untertitel oder Transkriptionen zur Verfügung.

Slidemodul:
Die Bewegung der Slider auf den Startseiten kann nicht angehalten werden.