Förderportal der BKG
Gemeinsam mit zahlreichen Partnern setzt die Brandenburgische Gesellschaft Projekte im Rahmen der Kulturland Brandenburg Themenjahre um und unterstützt im Landesförderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“ Vorhaben der kulturellen Bildung.
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Die Förderprogramme
Kulturland Brandenburg Themenjahre
Seit 1998 entwickelt Kulturland Brandenburg zu jährlich wechselnden Themen künstlerische und kulturelle Projekte an der Schnittstelle zu Wissenschaft, Tourismus und Bildung. Gemeinsam mit zahlreichen Vereinen, Institutionen und Einrichtungen werden die Themen unter historischen, gesellschaftlichen, politischen, touristischen und ökonomischen Zusammenhängen betrachtet und an authentischen und überraschenden Orten präsentiert.
Jeweils im Herbst eines jeden Jahres können Projektskizzen zur Teilnahme am kommenden Themenjahr über das Förderportal der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte eingereicht werden.
Gemeinsam zur Projektskizze
Das Team von Kulturland Brandenburg beantwortet Ihre Fragen zur Beteiligung an den Themenjahren und unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Projektskizze. Bitte sprechen Sie uns an!
Leitung Themenjahre Kulturland Brandenburg | Christan Müller-Lorenz
c.mueller-lorenz@gesellschaft-kultur-geschichte.de
Telefon +49 331 620 85 83 | Mobil +49 151 610 604 96
Landesförderprogramm "Kulturelle Bildung und Partizipation"
Seit 2011 unterstützt die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur Akteurinnen und Akteure der kulturellen Bildung des Landes. Seit 2015 ist sie Träger des Landesförderprogramms »Kulturelle Bildung und Partizipation«. Pro Jahr fließen in zwei Förderlinien 400.000 Euro in Vorhaben, die zu einer vielfältigen kulturellen Teilhabe und Bildung aller Menschen im Land beitragen.
Jeweils im Mai und im Oktober eines jeden Jahres können Projektanträge über das Förderportal der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte eingereicht werden.
FAQ Landesförderprogramm
Fragen und Antworten rund um die Förderung im Landesförderprogramm
1. Was versteht das Land Brandenburg unter kultureller Bildung?
Wir sagen vereinfacht, Kulturelle Bildung ist Bildung in den Künsten durch die Künste. Der Begriff der Kunst ist dabei weitgefasst und reicht von Architekturvermittlung bis Zirkuspädagogik. Für Ihren Antrag können Sie sich an den Angaben des Landes Brandenburg orientieren. Eine Definition für Kulturelle Bildung finden Sie in den Förderrichtlinien sowie auf der Webseite des MWFKs und in der kulturpolitischen Strategie des Landes Brandenburg.
Wenn Sie noch nicht schlüssig sind, ob Ihr Projekt Kulturelle Bildung fördert, sprechen Sie uns an.
2. Wer kann einen Antrag stellen?
Ein Antrag kann nicht von natürlich Personen – also Einzelpersonen – gestellt werden. Der Antragsteller muss eine juristische Person sein und eine der folgenden Rechtsformen haben
– gemeinnütziger Verein
– gemeinnützige GmbH
– gemeinnützige Stiftung
– Gemeinde
– Stadt
Der Antragssteller sollte eine konkrete umsetzbare Projektidee haben. Er darf noch nicht mit dem Projekt begonnen haben. Ein Antrag sollte dann gestellt werden, wenn Idee, Konzept und Finanzierungsplan durchdacht sind.
Der Antragssteller muss seinen Sitz nicht zwingend in Brandenburg haben. Wichtig ist, dass das Projekt in Brandenburg stattfindet.
Wir empfehlen: Wenn Sie eine Einzelperson sind, machen Sie sich auf die Suche nach passenden Kooperationspartnern. In Zusammenarbeit mit Schulen sind dies häufig Schulfördervereine. Manchmal können wir dabei helfen zu vermitteln. Sie haben eine Projektidee? Sprechen Sie uns an.
3. Wann sind die Antragsfristen?
Die Antragsfristen für die Förderlinie I sind jeweils am 15. Mai und 15. Oktober. Die Antragsfrist für die Förderlinie II ist jeweils zum 15. Oktober.
Zu diesen Fristen muss der Antrag digital über das Förderportal eingehen, ein rechtskräftig unterschriebener Antragsausdruck muss im Anschluss per Post nachgereicht werden an:
Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH
Plattform Kulturelle Bildung
Schloßstraße 12
14467 Potsdam
4. Was ist der Unterschied zwischen Förderlinie I und Förderlinie II
Das Landesförderprogramm hat zwei Förderlinien.
Förderlinie I: Projektförderung
In der Förderlinie I werden Projekte unterstützt, die
- neuartige und impulsgebende Herangehensweisen an die Vermittlung von Kunst und Kultur oder kreative Fortführungen bewährter Methoden und Formate entwickeln,
- noch nicht begonnen haben und
- bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sind.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, im begründeten Ausnahmefall kann die Förderung 100% betragen. Die Mindestfördersumme beträgt 2.500 Euro. Eine Antragstellung ist zum 15.05. und 15.10. eines Jahres möglich.
Förderlinie II: Strukturförderung
In der Förderlinie II werden Vorhaben unterstützt, die
- mit einer Laufzeit bis maximal drei Jahren konzipiert sind,
- die Entwicklung und Festigung langfristig wirksamer Strukturen der Kulturvermittlung zum Inhalt haben, die über das Projektende hinauswirken bzw. bestehen bleiben.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der Gesamtausgaben. Die Mindestfördersumme beträgt 20.000 Euro. Eine Antragstellung ist immer zum 15.10. eines Jahres möglich.
5. Was muss ich bei der Planung der Finanzen bedenken?
Im Förderprogramm kann nur eine anteilige Finanzierung des Projektes von höchstens 80% beantragt werden. Das heißt, Ihr Finanzierungsplan muss Eigen- und/oder Drittmittel in der anteiligen Höhe der Projekt-Gesamtkosten von mindestens 20% aufweisen.
Projekte mit besonderem Landesinteresse können im Ausnahmefall auch mit 100% gefördert werden.
Was sind Eigenmittel?
Eigenmittel sind Mittel, die der Antragssteller – z. B. einem gemeinnützigen Verein – zur Verfügung stehen. Das können Mitgliedsbeiträge sein, die auf dem Konto des Vereins eingehen, oder auch Spenden, die zur Unterstützung des Vereins ausgewiesen sind.
Unbare Mittel, z.B. die Anrechnung von ehrenamtlichen Arbeitsstunden, sind leider nicht möglich.
Was sind Drittmittel?
Drittmittel sind Mittel, die der Antragssteller von anderen Stellen einwirbt. Das können auch weitere öffentliche Fördermittel sein (z.B. von Seiten der Stadt, in der das Projekt stattfindet) oder auch private Sponsoren. Auch Teilnehmerbeiträge und Eintritte, die speziell für das beantragte Projekt erhoben werden, sind Drittmittel.
Wenn Sie sich unsicher sind, was Sie im Finanzierungsplan als Dritt- und Eigenmittel ausweisen, sprechen Sie uns an, wir helfen gern weiter.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung müssen andere Förderzusagen noch nicht vorliegen. Erst wenn der Fördervertrag ausgestellt wird, müssen andere Förderzusagen vorliegen
6. An welche Anhänge zum Antragsformular muss ich denken?
Folgende Unterlagen müssen bei der Antragsstellung digital hochgeladen werden. Ohne diese Unterlagen kann der Antrag nicht eingereicht werden.
Nachweise zur Rechtsform und Gemeinnützigkeit des Antragsstellers. Bei der Rechtsform Verein sind das z. B. folgende Unterlagen:
- Auszug aus dem Vereinsregister/Handelsregister
- Satzung des Vereins/Gesellschaftsvertrag
- Aktueller Freistellungsbescheid
7. Warum muss ich das Formular auch per Post schicken?
Der Antrag muss auch per Post bei der Plattform Kulturelle Bildung eingereicht werden, da wir für seine Gültigkeit eine Original-Unterschrift benötigen.
8. Wer entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung meines Antrags?
Über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags entscheidet eine Jury, die nach Ende der Antragsfrist tagt. Der Jury sitzen u. a. die Leiterinnen der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg, die Geschäftsführung der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH, ein Mitglied des Verbandes der Kunst- und Musikschulen des Landes Brandenburg, Vertreter:innen aus der Kulturpolitik und Kultureinrichtungen sowie ein nichtstimmberechtigtes beratendes Mitglied des MWFK bei.
9. Wann und wie erfahre ich ob mein Antrag bewilligt oder abgelehnt wurde?
Über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags wird in der Jurysitzung entschieden. Diese findet kurz nach Fristende (für gewöhnlich 3 bis 4 Wochen später) statt. Die Entscheidung wird innerhalb eines Tages getroffen, die Bewilligungen und Ablehnungen möglichst zeitnah versandt. Das bedeutet, Sie können ca. sechs Wochen nach Ende der Antragsfrist mit einer Entscheidung rechnen.
Von der Projektidee zum Antrag
Das Team der Plattform Kulturelle Bildung beantwortet Ihre Fragen zum Landesförderprogramm und unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Förderantrags. Bitte sprechen Sie uns an!
Region Nordwest | Karin Kranhold
Regionalbüro Potsdam
k.kranhold@gesellschaft-kultur-geschichte.de
Telefon +49 331 582 50 121 | Mobil +49 176 726 13 925
Region Nordost | Constanze Eckert
Regionalbüro Eberswalde
c.eckert@gesellschaft-kultur-geschichte.de
Mobil +49 176 726 13 906
Region Süd | Sandra Junghardt
Regionalbüro Lübbenau
s.junghardt@gesellschaft-kultur-geschichte.de
Telefon +49 3542 489 0211 | Mobil +49 176 702 241 51
Förderer
Das Förderportal der BKG wurde mit Mitteln der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung finanziert.