Förderung

Performance von 101 Concrete bei der Eröffnung des Themenjahres Baukultur Leben in Eisenhüttenstadt
Foto: © Adam Sevens

Seit 1998 fördert Kulturland Brandenburg zu wechselnden Themen künstlerische und kulturelle Projekte im Land Brandenburg und darüber hinaus. Dazu werden im zweijährigen Rhythmus thematische Konzepte entwickelt, die als Grundlage für eine Beteiligung dienen. Einmal im Jahr können von Kulturschaffenden Fördergelder für inhaltlich passende Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragt werden.

Lesen Sie mehr zum aktuellen Thema „Welten verbinden“.

Projektidee online einreichen

Über das unten verlinkte Förderportal der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH können Sie Ihre Projektidee zum jeweils aktuellen Thema von Kulturland Brandenburg einreichen.

Das Förderportal für Anträge zum Thema „Welten verbinden“ ist aktuell bis zum 31. Mai 2024 geöffnet.

Wenn Sie Probleme mit dem Ausfüllen haben, senden Sie Ihre Fragen bitte an kulturland@gesellschaft-kultur-geschichte.de

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Ihre Ansprechpersonen

Leitung Kulturland Brandenburg

Christian Müller-Lorenz

c.mueller-lorenz@gesellschaft-kultur-geschichte.de
Telefon +49 331 620 85 83
Mobil +49 151 610 604 96

Projektmitarbeit Kulturland Brandenburg

Sabrina Kotzian

Die hier aufgeführten Fragen helfen Ihnen bei der Einreichung Ihrer Projektskizze passend zu den Themen von Kulturland Brandenburg. Sie erhalten an dieser Stelle Auskunft zu relevanten, förderbedingten Terminen sowie zu zuwendungsrechtlichen Aspekten.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer wird gefördert?

Es werden gemeinnützige Organisationen, wie Vereine, Galerien, Museen, kleinere Initiativen und Netzwerke gefördert, die sich thematisch mit den Beteiligungsaufrufen von Kulturland Brandenburg auseinandersetzen. Auch kommunale Träger wie Städte, Gemeinden, Landkreise oder ihnen nachgeordnete Einrichtungen können sich mit ihren Ideen beteiligen. Kulturakteur:innen, Wissenschaftler:innen und Künstler:innen sind ebenfalls eingeladen, eine Projektidee einzureichen, benötigen aber zur abschließenden Antragstellung einen gemeinnützigen Projektträger.

Was wird gefördert?

Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die sich mit dem aktuellen Thema „Welten verbinden– Kulturland Brandenburg 2024/2025“ auseinandersetzen.

Zum aktuellen Beteiligungsaufruf

Im Fokus stehen dabei kulturelle und künstlerische Projekte, die in der Gegenwart verankert sind und in die Zukunft weisen. Kulturland Brandenburg will insbesondere Projekte unterstützen, die:

  • ein neues und in sich geschlossenes Vorhaben darstellen;
  • innovative Zugänge zum aktuellen Thema ermöglichen;
  • einen kooperativen und interdisziplinären Ansatz verfolgen;
  • eine hohe Sichtbarkeit auf lokaler, regionaler oder überregionaler Ebene beabsichtigen;
  • hybride Vermittlungsformate oder digitale Komponenten im Programm berücksichtigen.

Besonders interessant sind für Kulturland Brandenburg Projekte, die programmatisch und/oder praktisch einen oder mehrere der dieser Ansätze verfolgen:

  • Sichtbarmachung der Vielfalt kultureller Wertesysteme und ihrer historischen wie aktuellen Verflechtungen in Brandenburg;
  • partizipativ arbeiten;
  • Menschen mit diversen Hintergründen zusammenbringen, vor Ort, innerhalb Brandenburgs, aber auch über die Grenzen des Landes hinaus;
  •  Kulturen der Inklusion fördern, um Minderheiten, marginalisierten Gruppen, jungen sowie genderdiversen Menschen Gestaltungsräume zu ermöglichen.
Wann kann eine Projektidee eingereicht werden?

Für die nächste Förderperiode, die vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 läuft, sind folgende Termine zu beachten:

Die Frist zur Einreichung einer Projektidee läuft vom 1. Februar bis zum 31. Mai 2024. Die Jurysitzung, bei der über Ihre Projektidee entschieden wird, findet im Juli 2024 statt.

Die Entscheidung teilen wir Ihnen voraussichtlich im Juli 2024 mit.

Wie kann eine Projektidee eingereicht werden?

Sie können Ihre Projektidee zum aktuellen Thema „Welten verbinden – Kulturland Brandenburg 2024/2025“ ab dem 1. Februar 2024 ausschließlich über das Förderportal der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH einreichen.

Weiter zum Förderportal

Bitte registrieren Sie sich hier vorab mit einer E-Mail-Adresse, auf die Sie während des gesamten Projektzeitraums Zugriff haben werden.

Füllen Sie den dort angezeigten Fragebogen korrekt und vollständig aus. Laden Sie anschließend eine Beschreibung Ihrer Projektidee (max. 2 Seiten), die Ihr Vorhaben skizziert, mögliche Beteiligte und Kooperationen benennt, sowie einen groben Kosten- und Finanzierungsplan hoch. Benennen Sie die Gesamtkosten, die von Ihnen gewünschte Höhe der Fördersumme, Ihren Eigenanteil und/oder die angestrebte bzw. beantragte Kofinanzierung.

Als Dateiformate werden ausschließlich PDF-Dateien akzeptiert.

Die Antragssprache ist Deutsch.

Frist für die Einreichung einer Projektidee ist der 31. Mai 2024, 23.59 Uhr.

Wer entscheidet über die Förderung?

Eine unabhängige Fachjury bestehend aus Vertreter:innen der zuwendungsgebenden Ministerien, Expert:innen für die jeweiligen Jahresthemen, Vertreter:innen aus Kunst und Kultur sowie Vertreter:innen der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH entscheidet, welche Projekte eine Förderung erhalten.

Gibt es die Möglichkeit einer Beratung?

Alle Projekte sind verschieden und genau so soll es sein!

Dabei ergeben sich Fragen, die über die allgemeinen Informationen auf dieser Seite hinausgehen. Um Ihnen diese Fragen beantworten zu können, bieten wir online Beratungstermine zu den Voraussetzungen der Förderung, dem Bewerbungsverfahren sowie zur inhaltlichen Ausrichtung des Programms an.

Die Beratung zur aktuellen Förderung findet an folgenden Terminen statt:

29. Februar 2024, 10.30 Uhr und 16 Uhr

21. März 2024, 10.30 Uhr und 16 Uhr

18. April 2024, 10.30 Uhr und 16 Uhr

Bitte melden Sie sich bis spätestens 12 Uhr am Vortag des Beratungstermins via Mail unter kulturland@gesellschaft-kultur-geschichte.de an.

Darüber hinaus können Sie gerne Sabrina Kotzian, Projektmitarbeiterin Kulturland Brandenburg ansprechen. Schreiben Sie eine E-Mail an s.kotzian@gesellschaft-kultur-geschichte.de.

In welcher Höhe werden Projekte gefördert?

Bei Kulturland Brandenburg kann eine anteilige finanzielle Projektförderung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtkosten des Projektes beantragt werden. Die maximale Fördersumme liegt bei 20.000 Euro für eine einjährige Förderung.

Neben der finanziellen Förderung bietet Kulturland Brandenburg:

  • eine fachliche Begleitung bei der finanziellen Weiterentwicklung der Projektidee,
  • Vernetzungsmöglichkeiten mit Partner:innen und Kulturakteur:innen im Land,
  • sowie eine überregionale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und damit verbunden eine umfangreiche Sichtbarkeit für ein breites, kulturinteressiertes Publikum.
Welche Kosten werden gefördert?

Im Rahmen der Projektförderung können Honorar- und Sachkosten beantragt werden. In Ausnahmefällen sind auch Personalkosten förderfähig.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausgaben für Dekoration und Verpflegung.

Reisekosten sind ausschließlich nach Bundesreisekostengesetz (BRK) förderfähig. Taxifahrten sind gänzlich von der Förderung ausgeschlossen.

Was sind Eigen- oder Drittmittel?

Kulturland Brandenburg fördert Ihr Projekt mit bis zu 50 % der Gesamtkosten. Die Gegenfinanzierung dieser Mittel kann durch Eigen- oder Drittmittel erfolgen. Im Gegensatz zu manchen anderen Förderprogrammen besteht bei Kulturland Brandenburg keine Verpflichtung zu Eigenmitteln.

Als Eigenmittel werden hier die Mittel verstanden, die der Projektträger zur Verfügung stellt. Dabei werden ausschließlich Barmittel akzeptiert. Diese können aus Eintrittsgeldern, Spenden oder aus dem Barvermögen des Projektträgers bestehen. Bei öffentlichen Trägern können die Eigenmittel aus den Haushaltsbereitstellungen der Kommunen oder Landkreise bestehen. Unbare Leistungen, wie zur Verfügung gestellte Räume oder Arbeitsleistungen freiwilliger Helfer:innen, können leider nicht akzeptiert werden.

Als Drittmittel werden alle Mittel verstanden, die nicht als Eigenmittel angesehen werden oder aus der Förderung von Kulturland Brandenburg stammen. Projektträger können diese Mittel bei anderen/dritten Stellen einwerben. Es kann sich dabei um eine staatliche Förderung, ein Sponsoring oder ähnliche Förderungen. Ausschlaggebend ist auch hier, dass die Förderung an den Projektträger überwiesen wird.

Bitte beachten Sie, dass eine institutionelle oder Projektförderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg als Gegenfinanzierung für Ihr Projekt ausgeschlossen ist.