Häufig gestellte Fragen (FAQ)

zum Förderprogramm „Kulturelle Bildung und Partizipation“ des Landes Brandenburg
Allgemeine Fragen zum Programm
Was ist das Ziel des Förderprogramms?
Das Programm unterstützt Projekte, die Menschen aller Generationen und Herkünfte den Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Besonders wichtig sind dabei demokratische Teilhabe, interkultureller Dialog und die Stärkung regionaler Identität.
Wer setzt das Förderprogramm um?
Das Programm wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) des Landes Brandenburg finanziert und über die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg in Trägerschaft der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH (BKG) umgesetzt.
Was ist der Unterschied zwischen Förderlinie I und II?
Förderlinie I unterstützt kurzfristige Projekte mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr mit innovativen Ansätzen oder Weiterentwicklungen bewährter Formate.
Förderlinie II fördert langfristige Projekte (bis zu drei Jahre), die nachhaltige Strukturen der Kulturvermittlung entwickeln sollen.
Antragsberechtigung
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, gemeinnützige GmbHs, gemeinnützige Stiftungen sowie Städte und Gemeinden. Einzelpersonen können keinen Antrag stellen.
Können Einzelpersonen einen Antrag stellen?
Nein, Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt. Sie können jedoch als aktive Kooperationspartner von antragsberechtigten Organisationen mitwirken.
Kann eine Kommune einen Antrag stellen?
Ja, Kommunen können einen Antrag stellen, erhalten gemäß der LHO Brandenburg eine Zuwendung von 60%.
Muss meine Organisation ihren Sitz in Brandenburg haben?
Nein, der Sitz Ihrer Organisation muss nicht in Brandenburg sein. Entscheidend ist, dass das Projekt in Brandenburg stattfindet und sich vorrangig an Menschen richtet, die in Brandenburg leben.
Kann ich als MWFK-geförderte Einrichtung einen Antrag stellen?
Vom MWFK institutionell geförderte Einrichtungen können nur dann einen Förderantrag stellen, wenn gewährleistet wird, dass die erforderliche Kofinanzierung nicht aus Mitteln des MWFK stammt.
Finanzierung und Förderung
Wie hoch ist die Förderung?
Förderlinie I: Mindestens 2.500 Euro, in der Regel bis zu 80% der Gesamtkosten
Förderlinie II: Mindestens 20.000 Euro pro Jahr, bis zu 80% der Gesamtkosten
Gibt es eine Mindestantragssumme?
Ja, bei der Förderlinie I beträgt die Mindestantragssumme 2.500 €.
Gibt es eine Obergrenze für die Antragssumme
Es gibt keine Obergrenze, jedoch wird in der Jurysitzung die Förderhöhe abhängig vom Umfang und der Qualität des Projektes gemacht.
Was bedeutet Kofinanzierung?
In der Regel müssen Sie mindestens 20% der Projektkosten durch eigene Mittel oder Drittmittel aufbringen. Die Förderung deckt maximal 80% der Gesamtkosten. Unbare Leistungen werden nicht als Kofinanzierung anerkannt. Das bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel Arbeitszeit, Räume oder Materialien kostenlos zur Verfügung stellen, können Sie diese nicht als Teil Ihres 20%-Anteils an den Gesamtkosten anrechnen. Als Kofinanzierung gelten nur tatsächliche Geldleistungen.
Gibt es Ausnahmen zur 80%-Regel?
Ja, bei Förderlinie I kann in begründeten Ausnahmefällen auch eine 100%-Förderung erfolgen. Die Gründe müssen im Antrag dargelegt werden.
Was ist mit "Eigen- und Drittmitteln" gemeint?
Eigenmittel sind finanzielle Ressourcen, die Sie selbst einbringen (z. B. aus Ihrem Vereinsbudget). Drittmittel sind Gelder von anderen Förderern oder Sponsoren. Zusammen mit der Förderung müssen sie die Gesamtausgaben decken.
Was sind förderfähige Ausgaben?
Förderfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Übernachtungs- und Fahrtkosten werden gemäß Bundesreisekostengesetz gefördert.
In der Förderlinie II sind nach Rücksprache im Einzelfall Weiterbildungen möglich. Das können z. B. sein:
· Umgang mit Digitalisierung
· Betriebswirtschaftliche, juristische und administrative Kenntnisse für die Kulturarbeit
· Fördermittelakquise
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind:
· Ausgaben für Dekoration
· Geld- und Sachpreise
· Geschenke/Aufmerksamkeiten
· Bewirtung und Verpflegung
· Institutionelle Förderung
· Investive Maßnahmen
· Eintrittsgelder, Druckkosten, CD-Produktionskosten
· Reine Aufführungsausgaben für Veranstaltungen
· Regulärer Unterricht in künstlerischen Fächern
Wie werden Fahrtkosten erstattet?
Fahrtkosten werden gemäß dem Bundesreisekostengesetz gefördert. Bei Nutzung eines privaten Fahrzeugs wird eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent pro Kilometer gezahlt. Die Erstattung ist auf maximal 130 Euro pro Reise begrenzt. Bei Bahnfahrten werden die tatsächlichen Kosten (2. Klasse) erstattet. Bitte reichen Sie bei Bahnreisen immer die originalen Fahrscheine oder die digitalen Belege (PDF-Tickets) mit Zahlungsnachweis ein. Weitere Details finden Sie im Bundesreisekostengesetz.
Unter dem Menüpunkt „Downloads“ im Förderportal finden Sie die Vorlage für die Fahrtkostenerstattung mit dem PKW.
Antragsverfahren
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Förderlinie I (Projektförderung) gibt es zwei Antragsfristen pro Jahr: 15. Mai und 15. Oktober.
Für Förderlinie II (Strukturförderung) gibt es eine Antragsfrist pro Jahr: 15. Oktober.
Wann kann mein Projekt beginnen?
Ihr Projekt darf erst nach Bewilligung beginnen. Bei der Planung sollten Sie daher den Zeitraum zwischen Antragsfrist und möglichem Projektbeginn berücksichtigen.
Bis wann muss mein Projekt abgeschlossen sein?
Bei Förderlinie I muss Ihr Projekt bis zum 31. Dezember des Förderjahres abgeschlossen sein. Bei Förderlinie II kann Ihr Projekt bis zu drei Jahre dauern.
Wo stelle ich den Antrag?
Anträge müssen über das Förderportal der BKG gGmbH eingereicht werden.
Nach der digitalen Einreichung muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und per Post eingesendet werden.
Warum muss ich das Formular auch per Post schicken?
Das Formular muss per Post bei der Plattform Kulturelle Bildung eingereicht werden, da der Mittelgeber, in diesem Fall das Land Brandenburg, für Anträge und Förderverträge eine rechtsgültige Original-Unterschrift benötigt.
· Vollständig ausgefülltes Antragsformular
· Nachweis der Rechtsform/Gemeinnützigkeit durch folgende Unterlagen:
– Auszug aus dem Vereinsregister, Handelsregister oder Stiftungsregister
– Satzung des Vereins oder der Stiftung bzw. Gesellschaftervertrag
– Freistellungsbescheid
· Schlüssiger Ausgaben- und Finanzierungsplan
· Ggf. Kooperationsvereinbarungen
· Ggf. Nachweise über bereits zugesagte Kofinanzierungen
· Ggf. Eignungsnachweise beteiligter Künstler:innen (z. B. über den Lebenslauf der vermittelnden Personen im Projekt)
Was gehört alles zum Antrag?
· Vollständig ausgefülltes Antragsformular
· Nachweis der Rechtsform/Gemeinnützigkeit durch folgende Unterlagen:
– Auszug aus dem Vereinsregister, Handelsregister oder Stiftungsregister
– Satzung des Vereins oder der Stiftung bzw. Gesellschaftervertrag
– Freistellungsbescheid
· Schlüssiger Ausgaben- und Finanzierungsplan
· Ggf. Kooperationsvereinbarungen
· Ggf. Nachweise über bereits zugesagte Kofinanzierungen
· Ggf. Eignungsnachweise beteiligter Künstler:innen (z. B. über den Lebenslauf der vermittelnden Personen im Projekt)
Was ist bei Förderlinie II besonders zu beachten?
Bei Förderlinie II wird nach der Förderzusage eine Zielvereinbarung aufgesetzt, deren Umsetzung zum Ende jeden Förderjahres überprüft wird.
Wie wird über meinen Antrag entschieden?
Über die Anträge entscheidet eine Fachjury unter Hinzuziehung von Expert:innen aus den Bereichen kultureller Bildung und Integration. Die Entscheidung erfolgt etwa 6 Wochen nach Antragsfrist.
Wann erfahre ich, ob mein Antrag bewilligt wurde?
Sie erhalten innerhalb von zwei bis drei Wochen nach der Juryentscheidung eine Zu- oder Absage.
Inhaltliche Anforderungen
Welche Kriterien sind für die Förderung wichtig?
Gefördert werden Projekte, die:
· Bestimmte Zielgruppen aktiv einbeziehen
· Niedrigschwellige Zugänge schaffen
· Kulturelle Vielfalt stärken
· Interkulturelle Begegnungen fördern
· Inklusiven Charakter haben
· Generationenübergreifende Angebote schaffen
· Ländliche Räume als Kulturräume stärken
· Projekte, die sich mit dem Themenfeld „Interkulturelle Vielfalt und Integration“ befassen
Welche Kooperationen werden empfohlen?
Wünschenswert ist ein Tandem aus Antragstellenden und mindestens einem Kooperationspartner, z. B. Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Senioreneinrichtungen oder Kultureinrichtungen.
Öffentlichkeitsarbeit
Wie muss ich die Förderung in der Öffentlichkeitsarbeit darstellen?
Material zur Veröffentlichung muss durch die Plattform Kulturelle Bildung vor der Drucklegung oder Veröffentlichung freigegeben werden.
Sie müssen bei allen Veröffentlichungen (z. B. Flyer, Plakate, Website) die Beteiligung des Landes Brandenburg und der Plattform Kulturelle Bildung deutlich machen. Dazu gehören:
· Verwendung der Logos von MWFK und PKB in der richtigen Reihenfolge (MWFK links, PKB rechts)
· Hinzufügen der Förderformel: Gefördert mit Mitteln des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
· Die Logos dürfen nicht verändert werden und sollten farbig auf weißem oder hellgrauem Hintergrund erscheinen.
· Optional steht Ihnen eine Absendermarke mit fertig gesetzter Logo-Leiste und der Förderformel zur Nutzung zur Verfügung
Die Logos und die Absendermarke sind unter dem Menüpunkt „Downloads“ im Förderportal und auf der Webseite der PKB hinterlegt.
Welche Beiträge muss ich für die Öffentlichkeitsarbeit der Plattform Kulturelle Bildung liefern?
Als gefördertes Projekt bitten wir Sie um:
· Eintrag auf der Kubi-Karte Brandenburg: Ihre Projektinformationen für die digitale Landkarte der Kulturellen Bildung (www.kulturelle-bildung-brandenburg.de)
· Beitrag für das „Extrablatt Kubinale“: Sie erhalten einen Steckbrief, den Sie ausfüllen und bis zum 1. November des aktuellen Förderjahres zurücksenden. Die Veröffentlichung erfolgt im Rahmen der „Kubinale“ am Anfang des Folgejahres.
Kann die Plattform Kulturelle Bildung meine Veranstaltungen bewerben?
Ja, die Plattform Kulturelle Bildung teilt gern nach Möglichkeit Ihre Veranstaltungen auf ihren Social-Media-Kanälen und im Newsletter. Sprechen Sie uns an! Es handelt sich hierbei um eine zusätzliche Leistung seitens der Plattform Kulturelle Bildung, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Durchführung und Abschluss
Kann ich während der Laufzeit Änderungen am Projekt vornehmen?
Grundsätzlich sollte das Projekt wie beantragt durchgeführt werden. Bei notwendigen inhaltlichen oder finanziellen Anpassungen sind Sie verpflichtet, sich im Vorfeld mit der der Plattform Kulturelle Bildung in Verbindung zu setzen, da wir wesentliche Änderungen genehmigen müssen.
Welche Nachweise muss ich nach Projektende erbringen?
Nach Projektende benötigen wir einen Verwendungsnachweis, der einen Sachbericht, einen zahlenmäßigen Nachweis und eine Belegliste mit den zeitlich geordneten Einnahmen und Ausgaben enthält. Die Belege über die getätigten Ausgaben werden im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung separat angefordert.
Was passiert, wenn ich nicht alle Fördermittel verbrauche?
Nicht verbrauchte Fördermittel müssen zurückgezahlt werden. Informieren Sie die Förderstelle frühzeitig, wenn absehbar ist, dass Sie nicht alle Mittel benötigen. Bei Nicht-Rückzahlung oder verspäteter Rückzahlung kann es zu einer Zinsforderung kommen.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Bewahren Sie alle projektbezogenen Unterlagen, einschließlich Originalbelege, mindestens zehn Jahre nach Projektabschluss auf.
Beratung und Unterstützung
Wo bekomme ich Hilfe bei der Antragstellung?
Die Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg berät Sie gern bei der Antragstellung. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Ansprechpartner:in in dem für Sie zuständigen Regionalbüro auf, um Ihre Projektidee zu besprechen.
Gibt es ein unterstützendes Begleitprogramm für geförderte Projekte?
Ja, regelmäßig bieten wir Informationsveranstaltungen und Sprechstunden zu Themen wie Projektmanagement und Abrechnung an. Die Termine finden Sie auf der Website der Plattform Kulturelle Bildung Brandenburg. Sprechen Sie uns an, wenn Sie einen bestimmten Informationsbedarf haben.